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Für Betreibungsämter
Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, elektronische Eingaben von Gläubigern nach dem eSchKG Standard entgegen zu nehmen. Ihr Softwarelieferant weiss mehr darüber.
Für Gläubiger
Seit 2011 können Gläubiger Betreibungen elektronisch abwickeln. Ob Ihr Inkasso- oder Buchhaltungssystem diese neue Möglichkeiten schon unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwarelieferanten.
Für Entwickler
Hier erhalten Sie alle technischen Informationen, um eSchKG in Ihre Software zu integrieren.
Hinweis: Falls Sie Software für Gläubiger entwickeln, dann beachten Sie bitte die Einschränkungen bei der Entwicklung von Gläubiger-Software (Download).
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Projektflyer
Das Bundesamt für Justiz informiert regelmässig über interessante Neuigkeiten rund um eSchKG. Die aktuelle Ausgabe des Projektflyers können Sie hier herunterladen:
Ausgabe 10
Flyer in Ihr Email
Möchten Sie sich den neusten Projektflyer automatisch zugestellen lassen? Schicken Sie eine Email mit Betreff "Flyer" an copiur@bj.admin.ch
Archiv
Ausgabe 1 (8.2006)
Ausgabe 2 (10.2006)
Ausgabe 3 (12.2006)
Ausgabe 4 (2.2007)
Ausgabe 5 (5.2007)
Ausgabe 6 (12.2007)
Ausgabe 7 (3.2008)
Ausgabe 8 (6.2008)
Ausgabe 9 (5.2009)
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